Die
Aufgaben der NERAS sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt
(Die offiziellen Texte sind auf dem website des Belgisches
Staatsblatt verfügbar, in Französisch
auf in Niederländisch) :
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Gesetz vom 8. August 1980 (wurde im Belgischen Staatsblatt vom
15. August 1980 veröffentlicht); |
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Königlicher
Erlass vom 30. März 1981 (Belgisches Staatsblatt vom 5.5.81); |
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Gesetz
vom 11. Januar 1991 (Belgisches Staatsblatt vom 12.2.91); |
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Königlicher Erlass vom 16. Oktober 1991 (Belgisches Staatsblatt
vom 22.11.91); |
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Gesetz
vom 12. Dezember 1997 (Belgisches Staatsblatt vom 18.12.97); |
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Königlicher Erlass vom 31. Mai 2000 (Belgisches Staatsblatt
vom 27.7.2000); |
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Königlicher
Erlass vom 20. Juli 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 30.08.2001); |
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Programmgesetz
vom 30. Dezember 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 31.12.2001); |
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Gesetz
vom 2. August 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 25.12.2002); |
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Königlicher
Erlass vom 18. November 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 3.12.2002); |
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Programmgesetz
vom 24. Dezember 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 31.12.2002); |
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Königlicher
Erlass vom 24. März 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 28.03.2003); |
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Königlicher
Erlass vom 4. April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 22.04.2003); |
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Gesetz
vom 11. April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 15.07.2003). |
Verbundene Gesetzgebung
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Königlicher
Erlass vom 20. Juli 2001 (Belgisches
Staatsblatt vom 30.08.2001) bezüglich der allgemeine Verordnung
über den Schutz der Bevölkerung von den Arbeitern
und von der Umwelt gegen die Gefahr der ionisierenden Strahlungen
(Dieser Text kann auf dem website des AFCN - FANC gefunden worden,
nur in Französisch
oder in Niederländisch
verfügbar). |

Schritt
für Schritt Sicherheit
Zur sachgerechten Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben
hat die NERAS ein Entsorgungssystem entwickelt, das jederzeit Sicherheit
garantiert. Das System umfasst alle Aspekte der Entsorgung der radioaktiven
Abfälle:
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die
Inventarisierung, |
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die
Abholung und den Transport, |
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die
Verarbeitung, |
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die
Zwischenlagerung, |
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die
Endlagerung, |
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Aufträge
im Bereich der Ausserbetriebnahme und Entsorgung von Anlagen
sowie der Entsorgung angereicherter Spaltstoffe. |
Das
Entsorgungssystem beruht im Wesentlichen auf zwei Prinzipien:
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Einkapselung
der radioaktiven Stoffe, um sie von Mensch und Umwelt so lange
zu isolieren, bis deren Radioaktivität so gut wie erloschen
ist; |
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Abschirmung
der ionisierenden Strahlung. |
Am
6. Juni 2003 hat NERAS ein Memorandum an den Ausbilder der heutigen
föderalen Regierung zukommen lassen. In diesem Dokument hebt
der Organismus die Prioritäten der Entsorgung der radioaktiven
Abfälle in Belgien hervor, das seines Erachtens Gegenstand einer
Regierungsentscheidung im Laufe der nächsten Legislatur sein
müsste. Der Text ist in Französisch
oder in Niederländisch
verfügbar.
Qualitätssicherung
Die
NERAS überprüft dieses Entsorgungssystem fortwährend,
verfolgt aufmerksam die aktuellen technisch-wissenschaftlichen Entwicklungen
und wendet sie an, wenn angepasst. Die NERAS hat für jeden Teilschritt
der Entsorgung ein umfangreiches Qualitätssicherungsprogramm
entwickelt. Sie achtet darüber hinaus darauf, dass sowohl die
eigenen Mitarbeiter wie auch die von uns beauftragten Organisationen
ihre Aufgaben so effizient wie möglich und zu einem angemessenen
Preis ausführen. Die NERAS hat die Möglichkeit, ihre Aufgaben
mit eigenen Mitteln auszuführen oder deren Ausführung Unterlieferanten
oder ihren Tochterunternehmen anzuvertrauen, jedoch unter ihrer Verantwortlichkeit.
Belgoprocess z.B. ist eine Tochtergesellschaft der NERAS mit Sitz
in Dessel, deren Aufgabe die zentrale Verarbeitung und die Zwischenlagerung
der radioaktiven Abfälle ist.
Alle bei der NERAS im Rahmen ihres Auftrags getroffenen Entscheidungen
werden zuvor sorgfältig geprüft. Die NERAS kann sich dabei
von externen Sachverständigen der verschiedenen technischen und
wissenschaftlichen Fachrichtungen beraten lassen.
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Staatliche Aufsicht
Da
die NERAS eine öffentliche Einrichtung ist, erstattet sie in
regelmäßigen Abständen dem zuständigen Minister
Bericht, d.h. dem für Energie verantwortlichen Minister. Die
NERAS legt ebenfalls dem Parlament einen jährlichen Tätigkeitsbericht
vor.
Verschiedene belgische Behörden ûberwachen die Aktivitäten,
die mit der Entsorgung von radioaktiven Abfällen zu tun haben,
und sind somit auch für die Aufsicht der NERAS verantwortlich:
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